1. Für alle vorne nicht aufgeführten Fische gelten die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG).
  2. Verboten ist der Fang mit Mehrfachhaken und Friedfische. Untermaßige Fische sind sofort in das selbe Gewässer zurückzusetzen. 
  3. Erlaubt sind zwei Handangeln (Jugendkarte 1 Handangel) mit je einem Vorfach, nur vom Ufer aus zu fischen. Es dürfen alle gesetzlich erlaubten Köder verwendet werden. Kinder und Jugendliche ab dem 7 Lebensjahr benötigen einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer (der Jugenderlaubnisschein entfallt) und müssen beim Angeln in Begleitung eines volljährigen Angel- und Erlaubnisscheininhabers sein und in der Kontrolle desselben bleiben. Jeder Angler, der die Aufsicht über einen Jugendlichen übernimmt, ist verpflichtet diese auch auszuüben.
  4. Massig gefangene Fische dürfen nicht zurückgesetzt oder durch bereits gefangene ausgetauscht werden. Sie sind sofort nach dem Fang in die Fangliste einzutragen. Im Kescher darf höchstens ein Tagesfangsatz gehaltert werden. Eine gemeinsame Halterung ist verboten.
  5. Jeder Erlaubnisscheininhaber ist verpflichtet, seine Abfälle mit nach Hause zu nehmen. Offenes Feuer ist nur in kleinen Feuerschalen erlaubt. Die Entsorgung von Grillkohle am Gewässer ist strengstens verboten. Fauna und Flora sind schonendst zu behandeln und zu erhalten. Das Befahren der Dämme mit Kraftfahrzeugen aller Art ist deshalb untersagt. Ausgewiesene Parkplätze stehen zur Verfügung (siehe Schaukästen). Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
  6. Festaktivitäten und Partyveranstaltungen sind verboten. Lärm, Musik, Notstromaggregate und andere Belästigungen sind strengstens verboten.
  7. Jeder Angler ist verpflichtet, sich absolut an die Gewässerordnung zu halten. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen, ersatzlosen Entzug der Anglererlaubnis führen. Die Vereinsmitglieder verpflichten sich, die Einhaltung dieser Gewässerordnung zu kontrollieren und Zuwiderhandlungen zu melden.
  8. Fangbeschränkung pro Angeltag:
    • 5 Weißfische frei
    • 2 Karpfen 38cm oder 1 Karpfen 38cm und 1 weißer Amur (Graskarpfen)
    • 1 Schleie 26cm
    • 1 Forelle 28 cm
    • Raubfische:
      • 1 Hecht 55cm oder 1 Zander 50cm oder 1 Wels
  9. Den Anweisungen der beauftragten Fischereiaufseher und der Vorstandschaft ist unbedingt Folge zu leisten.